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Berlin senkt deutlich den Hebesatz für Grundsteuer: Dennoch moderate Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter erwartet

Eine neue Grundsteuer wird in Berlin ab Januar 2025 erhoben, doch die Kosten dürften für viele zumindest vorerst nicht deutlich steigen. Der Berliner Senat unterstreicht sein Bestreben, starke Verteuerungen der Wohnkosten durch die bevorstehende Grundsteuerreform zu verhindern.


Die geplanten Maßnahmen umfassen eine erhebliche Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes von 810 % auf 470 % sowie eine Anpassung der Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke. Für Wohngrundstücke soll die Steuermesszahl ab 2025 0,31 Promille betragen, während sie für andere Grundstücke 0,45 Promille betragen wird.


Anhand dieser Parameter ließe sich die zukünftige Grundsteuer wie folgt berechnen: Grundsteuerwert x 0,00031 x 4,7

 

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) betont, dass diese Schritte notwendig seien, um untragbare Belastungen für Grundstückseigentümer und Mieter zu vermeiden. Eine Härtefallregelung wird eingeführt, um in existenzielle Schieflage geratene Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern zu unterstützen.


Eine weitere Erleichterung betrifft etwa 80.000 Kleingärtner, die nach dem Bundeskleingartengesetz von der Grundsteuer gänzlich befreit werden.


Allerdings können je nach Wohnlage und anderen Kriterien einzelne Personen eine stärkere Änderung ihrer Grundsteuerlast erfahren. Im Ostteil der Stadt wird tendenziell eine etwas höhere Steuer fällig sein, da dort noch ältere Berechnungsgrundlagen gelten. Es wird betont, dass das Ziel der Grundsteuerreform mehr Gerechtigkeit ist und nicht die Steigerung der Staatseinnahmen. Trotzdem sind Bedenken hinsichtlich möglicher realitätsferner Grundsteuerwerte geäußert worden. Der Bund der Steuerzahler begrüßt zwar die Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes, befürchtet jedoch unrealistische Werte.


Die Grundsteuer bleibt eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. In Berlin betrug das Aufkommen im vergangenen Jahr rund 860 Millionen Euro. Obwohl die meisten Grundsteuerpflichtigen ihre Unterlagen für die Neuberechnung eingereicht haben, gab es eine beträchtliche Anzahl von Einsprüchen gegen die erlassenen Grundsteuerwertbescheide.


Die Reform zielt darauf ab, Wohnkosten moderat zu halten und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Änderungen konkret auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken werden.




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